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Waldbrand

Waldbrände vernichten jedes Jahr allein in Deutschland über 500 Hektar Wald. Um den Schaden in unseren Wäldern so gering wie möglich zu halten, geben die zuständigen Behörden Waldbrandgefahrenstufen heraus, die mit verschiedenen Schutzmaßnahmen und Einschränkungen für Wald und Waldbesucher verbunden sind.
Nur knapp vier Prozent aller Waldbrände weltweit lassen sich auf natürliche Ursachen zurückführen. Anders gesagt: brennt der Wald, ist fast ausnahmslos der Mensch schuld. Die Brände entstehen vor allem durch Brandstiftung, Fahrlässigkeit (Zigaretten, Funkenflug vom Lagerfeuer), heiße Katalysatoren von auf Waldboden abgestellten Fahrzeugen und sich selbst entzündende Munitionsreste.
Die Waldbrandsaison beginnt am 1. März und endet am 30. September eines Jahres. In diesem Zeitraum gibt die zuständige Behörde täglich die aktuellen Waldbrandgefahrenstufen im Internet bekannt. Auch die örtliche Feuerwehr und der Deutsche Wetterdienst geben Auskunft. Ausgerufen werden die Waldbrandstufen in der Regel für einen gesamten Landkreis.

Was bedeuten die Waldbrandstufen?

Die Waldbrandstufen 1 bis 5 stellen die unterschiedliche Gefahr für die Entstehung eines Waldbrandes dar. Sie sollen die Bevölkerung für die Gefahr sensibilisieren und sind als Empfehlung zum Schutz von Wald, Mensch und Umwelt zu verstehen. Grundlegende Verbote wie etwa im Wald zu rauchen, ein Feuer zu entfachen oder Waldwege mit dem Auto zu befahren bestehen unabhängig von der geltenden Waldbrandstufe.
Waldbrandstufe 1: Sehr geringe Gefahr
  • Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden.
Waldbrandstufe 2: Geringe Gefahr
  • Um Zündquellen zu vermeiden, ist erhöhte Vorsicht geboten.
  • Fahrzeuge nicht auf Waldparkplätzen mit trockener Bodenvegetation abstellen.
  • Waldarbeiten wie etwa Reisig verbrennen oder Sprengungen durchführen sind untersagt.
Waldbrandstufe 3: Mittlere Gefahr
  • Die Waldbrandgefahr ist erhöht, die zuständige Behörde darf den Wald sperren.
  • Das Betreten des Waldes ist erlaubt, bei der Nutzung von Waldparkplätzen ist erhöhte Vorsicht geboten.
  • Gefährdungsträchtige Waldarbeiten (siehe Warnstufe 2) sind grundsätzlich verboten.
  • Öffentliche Feuerstellen und Grillplätze im und am Wald dürfen nicht genutzt werden.
Waldbrandstufe 4: Hohe Gefahr
  • Die zuständige Behörde darf den Wald sperren.
  • Öffentliche Straßen und Wege sowie Waldwege aller Arten sollten nicht verlassen werden.
  • Die Forstbehörde darf Parkplätze und touristische Einrichtungen im Wald sperren sowie weitere Schutzmaßnahmen einleiten.
Waldbrandstufe 5: Sehr hohe Gefahr
  • Forstbehörde und Waldeigentümer dürfen den Wald sperren.
  • Der Wald sollte weder betreten noch befahren werden.
  • Ausnahmen gelten nur zu Kontrolltätigkeiten durch die Forstbehörde sowie für Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes.

Waldbrände verhindern: Was Waldbesucher tun können

  • Im Wald nicht rauchen.
  • Offenes Feuer vermeiden.
  • An Seeufern in Waldnähe nicht grillen.
  • Waldzufahrten für Feuerwehr und Rettungskräfte freihalten.
  • Im Wald nur auf dafür ausgewiesenen Flächen parken.
  • Jeden Brand schnellstmöglich unter der Telefonnummer 112 melden.

Quelle und weitere Informationen: Wikipedia.org und jumpradio.de 

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